ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN GOHS GMBH RIBNITZ-DAMGARTEN
Geschäftsbereich Büro- und Objekteinrichtungen
1. ANGEBOTE / AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
1.1 Allen Angeboten und Aufträgen liegen diese Lieferbedingungen zugrunde. Angebote der Fa. Gohs GmbH Ribnitz-Damgarten, nachfolgend Lieferer genannt, sind für die Frist von 2 Monaten als Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend.
1.2 Angebotsfehler und Kalkulationsfehler können mit Auftragsannahme des Lieferers berichtigt werden.
1.3 Mit der Auftragserteilung / Auftragsbestätigung erkennt der Käufer diese Lieferbedingungen an. Rechtsgeschäfte gelten vom Käufer als anerkannt, wenn er nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen der Auftragsbestätigung des Lieferers schriftlich widersprochen hat. Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung / Lieferschein als Auftragsbestätigung.
1.4 Erhält der Lieferer nach der Auftragsannahme Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder eine ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten / Zahlungs-weise, so kann der Lieferer die Lieferung von vorheriger Zahlung oder sachgemäß erscheinenden Sicherheiten abhängig machen oder vom Vertrag zurücktreten.
2. STORNIERUNG, RÜCKTRITT, WARENRÜCKNAHME
2.1 Kommt der Vertrag zur Aufhebung, behält sich der Lieferer vor, die für Planung sowie Transport - und Montagekosten entstehenden Aufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Schadensersatzes wird auf 25 % des Angebots- bzw. Auftragswertes festgelegt.
2.2 Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
2.3 Für Ware, die bereits beim Benutzer in Gebrauch war und Musterware, wird eine Wertminderung nach Gebrauchsüberlassung in Rechnung gestellt, die innerhalb des ersten Jahres 50 v. H. des Bestellpreises beträgt. Die Rücknahme beschädigter Ware ist ausgeschlossen.
3. LIEFERUNG / TRANSPORTRISIKO / LIEFERZEIT / LIEFERBEHINDERUNG
3.1 Der Versand der Ware erfolgt einschließlich Verpackung. Die Kosten für die Lieferung werden gesondert vereinbart. Falls der Käufer eine besondere Verpackung / Versandart wünscht, werden die Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Bei Versand geht die Gefahr der Lieferung mit der Übergabe der Ware an den Käufer über. Bei Selbstabholung der Ware durch eigene Fahrzeuge des Käufers geht die Gefahr bei Ausgabe der Ware am Abholort des Lieferanten auf den Käufer über.
3.3 Die Lieferzeit wird nach Kalenderwochen festgelegt. Der Auslieferungstag in der bestätigten Woche bleibt dem Lieferer vorbehalten.
3.4 Soweit der Lieferer an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse gehindert wird, gleichgültig ob beim Lieferer oder bei Vorlieferanten eingetreten, insbesondere behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, höhere Gewalt, verlängert sich die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so wird der Lieferer von der Lieferverpflichtung frei, ohne dass der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen kann.
3.5 Werden Lieferungen nicht fristgemäß abgenommen, so ist der Lieferer berechtigt dadurch entstehende Mehrkosten (z.B. durch Einlagerung) in Rechnung zu stellen und Schadenersatz zu fordern.
4. GEWÄHRLEISTUNG
4.1 Es wird eine Gewährleistung gem. der gesetzlichen Bestimmungen für die Dauer ab Übergabe übernommen, die alle Mängel umfasst, die ihre Ursache im Material, in der Verarbeitung und in der Konstruktion haben. Die Gewährleistung umfasst nicht den natürlichen Verschleiß sowie die Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung / Bedienung sowie Veränderung durch den Käufer entstehen.
4.2 Gewährleistungshaftung tritt nur ein, wenn der Mangel unverzüglich nach Bekanntwerden dem Lieferer schriftlich mitgeteilt wird.
4.3 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Ware weiterverarbeitet oder veräußert hat, nachdem er den Mangel entdeckt hat.
4.4 Beanstandungen erkennbarer Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Übernahme der Ware schriftlich anzuzeigen. Branchenübliche technologisch begründete Abweichungen in den Maßen, der Form sowie z.B. in der Natur des Holzes liegende Farbabweichungen, berechtigen nicht zu Beanstandungen. Mängel berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Zahlung. Für Übereinstimmung mit Farbmustern und die Gleichmäßigkeit von Furnieren kann keine Gewähr übernommen werden.
4.5 Bei berechtigten Beanstandungen steht dem Lieferer das Recht zu, die Ware entweder nachzubessern oder Ersatzlieferung zu leisten. Rücksendungen dürfen nur mit Einverständnis des Lieferers erfolgen. Rücksendungen, die der Käufer zu vertreten hat, gehen zu Lasten des Käufers.
4.6 Für sämtliche Arbeiten, z.B. Verankerungen, Elektrifizierung von Büroarbeitsplätzen usw., die vom Käufer in eigener Verantwortung durchgeführt werden, übernimmt der Lieferer keine Verantwortung.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1 Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Käufer darf Vorbehaltsware weder verkaufen, verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
5.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferer berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
5.3 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer ggf. dem Käufer gestatteten Vermietung von Waren, an denen dem Lieferer Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt zur Sicherung an diesen ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung hiermit an.
5.4 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer stets für den Lieferer vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Lieferer gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar verbunden, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder verbundenen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung. Werden Waren des Lieferers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Lieferer anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Käufer verwahrt das Eigentum, oder Miteigentum für den Lieferer. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
6. MUSTER UND ZEICHNUNGEN
6.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behält sich der Lieferer Eigentums-und Urheberrechte vor. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6.2 Musterstücke sind innerhalb von einem Monat zurückzugeben, ansonsten ist der Lieferer zur Berechnung der Musterware verpflichtet. Musterstücke in Sonderanfertigungen sind stets käuflich zu übernehmen und sind vom Umtausch ausgeschlossen.
6.3 Sonderanfertigungen sind Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt werden. Farbgebungen nach eingesandten Mustern sind Sonderanfertigungen. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendung von eingesandten Mustern Rechte Dritter nicht verletzt werden.
7. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND ERFÜLLUNGSORT FÜR DIE LIEFERUNG UND ZAHLUNG IST DER SITZ DES LIEFERERS.
8. PREISE UND ZAHLUNG
8.1 Rechnungen werden in Euro gestellt und gelten ausschließlich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind mit Zugang und ohne jeden Abzug fällig. Skonti / Rabatte gelten nur, sofern Zahlungen innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles erfolgen.
8.2 Liegt der Liefertermin später als 3 Monate nach Auftragsannahme, ist eine Preiserhöhung seitens des Lieferers statthaft, wenn diese auf Umständen beruht, die der Lieferer nicht zu vertreten hat.
8.3 Gerät der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten, kommt er mit der Zahlung auch nur eines fälligen Teils unserer Forderung in Verzug, so sind unsere gesamten Forderungen aus diesem Geschäften einschließlich aufende Wechsel sofort fällig.
8.4 Die Zurückhaltung von Leistungen wegen Gegenansprüchen des Käufers und die Aufrechnung mit Forderungen ist ausgeschlossen. Abweichungen sowie Neben- und Zusatzabreden sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
Zusätzliche Verkaufs und Lieferbedingungen Gohs GmbH Ribnitz-Damgarten Geschäftsbereich Bürobedarf.
Diese Verkaufs / Lieferbedingungen gelten zusätzlich zu den Punkten 1.1 bis 8.4 und ausschließlich für Angebote / Leistungen aus dem Bereich Bürobedarf.
9. LIEFERUNG / LIEFERZEIT / TEILLIEFERUNGEN
9.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager Ribnitz-Damgarten. Der Versand der Ware ist ab einem Einzelauftragswert von € 79,00 netto versandkostenfrei. Für Bestellungen unter € 79,00 netto berechnen wir eine Versandkostenpauschale von € 6,95 netto. Für Selbstabholer ab Lagerort entfällt dieser Zuschlag.
9.2 Die Lieferzeit beträgt in der Regel 1 bis 5 Werktage für Lagerware, bzw. 3-14 Werktage für Besorgerartikel. Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sie beginnen mit dem Tage unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Ausführung und verlängern sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.
9.3 Teillieferungen sind zulässig.
10. PRODUKTKATALOG / PREISE
10.1 Alle Preise im Produktkatalog gelten bis zum Ablauf des Kataloges, in der Regel 12 Monate ab Erscheinungsdatum. Für einige Produktgruppen (Kopierpapier, Hardcopy u.a.) gelten Tagespreise. Diese Tagespreise können von den Katalogpreisen abweichen. Tagespreise sind beim Lieferer telefonisch zu erfragen oder im Internet. Der Lieferer ist berechtigt Tagespreise anstelle von Katalogpreisen zu fakturieren.
11. FOLGENDE BELEHRUNGEN GELTEN NUR FÜR VERBRAUCHERVERTRÄGE:
Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware als Paket zurückgeben. Die Ware muss originalverpackt und nicht beschädigt sein. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücktrittverlangens. Die Rücksendung einer Ware, deren Bestellwert unter 79,00 Euro liegt erfolgt auf ihre Kosten, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls setzten Sie sich bitte mit der Gohs GmbH Ribnitz-Damgarten, um eine Rückholung zu veranlassen. Unfrei zugesandte Sendungen werden nicht angenommen. Die Rücksendung oder Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Gohs GmbH Ribnitz-Damgarten, Beim Handweiser 17, 18311 Ribnitz-Damgarten, Tel. 03821877436, Fax:03821877412, Email buerobedarf@gohs.de
Folgen der Ausübung des Rückgaberechts
Im Falle der Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzung ( z.B. Gebrauchsvorfälle) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie als etwa im Ladengeschäft üblich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Ein Rückgaberecht besteht nicht in den folgenden Fällen:
bei der Lieferung von Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind
oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
bei der Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen; bei der Lieferungen von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden oder einem Dritten entsiegelt worden sind, - in den sonstigen Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.
Gohs GmbH, Ribnitz-Damgarten